Definition nach DIN 52 460 -Begriffe-
„Die Wartungsfuge ist eine starken chemischen und/oder physikalischen Einflüssen ausgesetzte Fuge, deren Dichtstoff in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und gegebenenfalls erneuert werden muss, um Folgeschäden zu vermeiden.“ Auch Dichtstoffe haben in ihrer Belastbarkeit Grenzen, die bei normaler Nutzung nicht erreicht oder überschritten werden.

Beachtet werden muss:
 Die Wartungsfuge unterliegt nicht der Gewährleistung üblicher Verfugungsarbeiten. Dies hat zur Konsequenz, dass die Wartungsfuge bereits vor der Ausführung benannt und festgelegt sein muss. Welche Fuge als Wartungsfuge eingestuft werden soll, muss also schon im Angebot festgeschrieben. Nachbemerkungen im Schadensfall sind nicht möglich.