Der Dichtstoff und damit die Fuge hat die Aufgabe der bewegungsausgleichenden Abdichtung, der Dichtstoff muss freie Bewegungsmöglichkeit haben. Eine feste Verbindung darf nur zu den Seitenflanken bestehen, damit den Zug- und Druckbewegungen zwischen den Fugenflanken nachgegeben werden kann. Es muss also gewährleistet sein, dass im hinteren Teil der Fuge keine Haftmöglichkeit besteht. Die Tiefe der Fuge wird durch den Gebrauch von Hinterfüllmaterial (z.B. Profilschnüre aus Polyethylen (PE) oder Polyurethanschaum (PUR)) begrenzt, zu dem der Dichtstoff keine feste Verbindung eingehen kann.

Ist die freie Beweglichkeit des Dichtstoffprofils nicht gegeben, entsteht eine Dreiflanken-Haftung in deren Folge es zu einer Materialüberforderung kommt, durch die Kerbrisse bis zum völligen Durchriss des Sichtstoffes entstehen.